Laut Paragraph 61a im Landeswassergesetz von NRW müssen alle Grundstückseigentümer bis Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen.
Die Dichtheitsprüfung der Grundleitungen und deren Sanierung sind bis 2015 von jedem Haushalt nachzuweisen. Der Film zeigt die Möglichkeiten der Inspektion und Sanierung von Grundleitungen.
Fräsrobotertechnik
Als "nicht begehbarer Bereich" werden z.B. Rohrleitungen bis 80 cm Durchmesser bezeichnet.
Unsere leistungsfähigen Fräsroboter sind in der Lage einragende Stutzen, verfestigte Ablagerungen sowie extremen Wurzeleinwuchs zu beseitigen. Dieses ist in vielen Fällen eine Notwendigkeit um weitere Sanierungsverfahren durchzuführen. Die Arbeiten können witterungsunabhängig und ohne große Störung des Kanalbetriebes durchgeführt werden. Größtenteils erspart der Einsatz des Fräsroboters die Reparatur in offener Bauweise und erzielt somit ein interessantes Preis/Leistungsgefüge.