Laut Paragraph 61a im Landeswassergesetz von NRW müssen alle Grundstückseigentümer bis Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen.
Die Dichtheitsprüfung der Grundleitungen und deren Sanierung sind bis 2015 von jedem Haushalt nachzuweisen. Der Film zeigt die Möglichkeiten der Inspektion und Sanierung von Grundleitungen.

Unser Inspektionswagen ist eigens für die Untersuchung von Hausanschlüssen, Grundleitungen sowie allen Kanalsystemen ausgerüstet worden.
Modernste Technik sowie gut geschultes und erfahrenes Personal sind die Basis für eine gute Kanalinspektion.
Alle Daten werden digitalisiert und die Haltungsberichte dokumentiert.
Mit diesen Daten lassen sich exakte Sanierungskonzepte erstellen.
Heutzutage ist in vielen Fällen eine Sanierung ohne Aufgraben der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich. Dies minimiert die Bauzeit und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses. Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung von innen. Hierbei unterscheidet man folgende Arten:
Bei der Reparatur von Einzelschäden hat sich in der Praxis das sogenannte Pointlinerverfahren bewährt. Wir sanieren Rohre mit Nennweiten zwischen DN100 und DN300. Während der Arbeiten bleibt der Kanal in der Regel in Betrieb. Die von uns verwendeten Werkstoffe (Glasfasermatten und PU-Harz) stabilisieren zusätzlich die Statik und erhöhen somit die Lebensdauer des Kanals.
Bei der Renovierung wird das sogenannte Inlinerverfahren angewandt. Dabei wir in die Leitung (DN100-DN300) ein mit Harz getränkter Polyesterhochfestgewebeschlauch inversiert. Dieser Liner zeichnet sich besonders durch seine hervorragenden Eigenschaften aus. (Bogengängigkeit bis 90°, formschlüssiger Verbund mit dem Altrohr und hohe Beanspruchung) Dieser, von uns eingesetzte Liner, wurde als Einziger beim IKT Warentest mit „gut“ bewertet.