Laut Paragraph 61a im Landeswassergesetz von NRW müssen alle Grundstückseigentümer bis Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen.
Die Dichtheitsprüfung der Grundleitungen und deren Sanierung sind bis 2015 von jedem Haushalt nachzuweisen. Der Film zeigt die Möglichkeiten der Inspektion und Sanierung von Grundleitungen.
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