Laut Paragraph 61a im Landeswassergesetz von NRW müssen alle Grundstückseigentümer bis Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen.



Als inhabergeführtes Dienstleistungsunternehmen seit 1990 steht der Name Spindler für Zuverlässigkeit und Qualität in allen Bereichen der Kanaltechnik. Aufgeschlossenheit für neue Verfahren und Innovationen sowie persönliches Engagement sind hierbei der Schlüssel unseres Erfolges. Unser Team hofft, Ihnen auf unseren Internetseiten einen Einblick in unser Unternehmen zu verschaffen.
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